Satzung

Für die Webseite aktualisiert Juli 2018, Stand der Satzung Juni 2014

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RDB e.V., Ring Deutscher Bergingenieure
Der Ring von Ingenieuren, Technikern und Führungskräften Juliusstraße 9, 45128 Essen
Satzung
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen RDB e.V., Ring Deutscher Bergingenieure, der Ring von Ingenieuren, Technikern und Führungskräften. Der Ring hat seinen Sitz in Essen und ist im Vereinsregister eingetragen.
§ 2 Zweck
Der Zweck des Ringes ist:
– Fachliche Fortbildung in technischen und gesellschaftlichen Bereichen,
– Erfahrungsaustausch angewandter Techniken und Arbeitsverfahren,
– Wahrung der berufsständischen Interessen,
– Erhaltung und Pflege des bergmännischen Brauchtums,
– Förderung der bergmännischen Kameradschaft.
Der RDB ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und konfessionell neutral.
§ 3 Rechtsschutz
Der RDB e. V. fördert den Rechtsschutz nach den Richtlinien der RDB Service GmbH.
§ 4 Zeitschrift
Die Mitglieder des RDB e. V. erhalten die Zeitschrift „bergbau“ kostenfrei..
§ 5 Mitgliedschaft
Mitglied des RDB e.V. kann/können werden:
– wer einen Ausbildungsabschluss besitzt, der zur technischen Führungskraft im Bergbau befähigt,
– wer einen Abschluss besitzt, der zur Führungskraft in technischen oder vergleichbaren Bereichen befähigt,
– Dozenten, Lehrer, Studierende und Fachschüler in technischen oder vergleichbaren Bildungseinrichtungen.
§ 6 Ehrenmitgliedschaft
Der Hauptvorstand kann auf Vorschlag des Erweiterten Vorstandes Ehrenmitglieder ernennen.

Satzung RDB e.V., Essen Stand: Juni 2014
§ 7 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegen den Verein und gegen das Vereinsvermögen.
1. Der Austritt ist nur zum Ende eines Quartals möglich. Er ist dem Vorstand des zuständigen Bezirksvereines bzw. bei Einzelmitgliedern dem Hauptvorstand des RDB e.V. mindestens 6 Wochen vorher durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Das Mitglied bleibt verpflichtet, die Beiträge bis zum Ende des betreffenden Quartals zu bezahlen.
2. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, (a) auf Vorschlag des Ehrenrates durch den Hauptvorstand des RDB e.V., wenn es sich einer ehrenrührigen Handlung schuldig gemacht hat,
(b) auf Beschluss des Hauptvorstandes des RDB e.V., wenn es schuldhaft mit der Bezahlung der Beiträge länger als 6 Monate im Rückstand geblieben ist, sofern es nach schriftlicher Mahnung nicht innerhalb von 4 Wochen zahlt. Gegen den Ausschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses Einspruch beim Erweiterten Vorstand eingelegt werden. Dieser entscheidet endgültig.
§ 8 Beiträge
Die Höhe des Beitrages zum RDB e.V. wird durch die Delegiertenversammlung festgelegt. Ihr obliegt gleichzeitig die Aufteilung des Betrages zwischen den Bezirksvereinen und der Geschäftsstelle des RDB e.V. Jedes Mitglied hat für die Entrichtung der Beiträge, die mindestens vierteljährlich im Voraus zu zahlen sind, selbst zu sorgen (Bringschulden).
§ 9 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 10 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
– der Hauptvorstand,
– der Erweiterte Vorstand,
– die Delegiertenversammlung.
§ 11 Hauptvorstand
Der Hauptvorstand vertritt den RDB e.V. nach außen und führt die Geschäfte des Vereins.
Der Hauptvorstand besteht aus:
– dem 1. Vorsitzenden
– dem 2. Vorsitzenden
– dem Geschäftsführer
– dem Schatzmeister
– sowie 3 weiteren Vorstandsmitgliedern mit der Benennung 1, 2 und 3.
Der Hauptvorstand wählt aus seiner Mitte den Schriftführer.
Alle Hauptvorstandsmitglieder sind in getrennten Wahlgängen zu wählen.
Satzung RDB e.V., Essen Stand: Juni 2014
Den RDB e.V. im Sinne des § 26 BGB vertreten:
– Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
– Bei Ausfall eines Vorstandsmitgliedes kann das frei gewordene Vorstandsamt durch ein anderes Vorstandsmitglied vorübergehend wahrgenommen werden, wobei das Amt des 1. Vorsitzenden, des 2. Vorsitzenden und das des Schatzmeisters nicht personenidentisch besetzt werden darf. Jedes Mitglied hat, auch bei Ämterhäufung, eine Stimme.
§ 12 Erweiterter Vorstand
Der Erweiterte Vorstand besteht aus:
1. dem Hauptvorstand,
2. den Vorsitzenden, den Geschäftsführern und den Schatzmeistern der Bezirksvereine oder deren Stellvertretern,
3. je einem Angehörigen der Lehrkörper der Lehranstalten nach § 5,
4. je einem Angehörigen der Schülermitverwaltung bzw. des AStA der Bildungseinrichtungen, gemäß § 5.
5. den Vorsitzenden der im RDB e.V. bestehen Ausschüsse und des Ehrenrates,
6. einem zusätzlichen Vertreter für je vollständige 300 Mitglieder der Bezirksvereine.
Die unter Punkt 3 und 4 genannten Personen werden auf Vorschlag der Bezirksvereine vom Hauptvorstand benannt und müssen Mitglieder des RDB e.V. sein.
Der Erweiterte Vorstand des RDB e.V. tritt zur Beschlussfassung über alle wichtigen Angelegenheiten des RDB e.V. zusammen, jedoch mindestens in dem Jahr, in dem keine Delegiertenversammlung stattfindet. Der Erweiterte Vorstand wird vom Hauptvorstand rechtzeitig mit Angabe der Tagesordnung einberufen.
Der Erweiterte Vorstand hat eine Geschäfts- und Wahlordnung zu erlassen.
Den Vorsitz des Erweiterten Vorstandes führt der 1.Vorsitzende, bei seiner Verhinderung ein anderes Mitglied des Hauptvorstandes. Der Hauptvorstand ist verpflichtet, sich an die Beschlüsse des Erweiterten Vorstandes zu halten.
§ 13 Delegiertenversammlung
Die Mitglieder des RDB e.V. werden in den Hauptversammlungen des Vereins durch Dele-gierte vertreten. Die Delegiertenversammlung setzt sich aus den Vertretern der Bezirks-vereine und den Mitgliedern des Erweiterten Vorstandes zusammen. Die Bezirksvereine mit weniger als 600 Mitgliedern stellen aus ihrem Bezirksverein für je angefangene 75 Mitglieder einen Vertreter.
Die Bezirksvereine mit mehr als 600 Mitgliedern stellen aus ihrem Bezirksverein für je angefangene 75 Mitglieder einen Vertreter und für die über 600 hinausgehenden Mitglieder für je angefangene 50 Mitglieder einen weiteren Vertreter.
Der Delegiertenversammlung obliegen:
– die Wahl des Hauptvorstandes und der 3 Kassenprüfer und ihrer Vertreter,
– die Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes und die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes,
– die Festsetzung der Mitgliederbeiträge,
– die Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
– die Beschlussfassung über wesentliche, den Zweck des Ringes und der Bezirksvereine berührende Fragen,
– die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Vereinsvermögens.
Satzung RDB e.V., Essen Stand: Juni 2014
Die Delegiertenversammlungen werden vom Hauptvorstand in der Regel durch Anzeige in der Zeitschrift „bergbau“ unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Jedes 2. Jahr findet eine ordentliche Delegiertenversammlung statt. Den Vorsitz in der Delegiertenversammlung führt der 1.Vorsitzende, bei dessen Verhinderung ein anderes Mitglied des Hauptvorstandes. Über den Hergang der Versammlung nimmt der Schriftführer eine Niederschrift auf, aus der die gefassten Beschlüsse zu ersehen sind. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden der Delegiertenversammlung und vom Schriftführer zu unterzeichnen und den Bezirksvereinen zuzustellen. Der Kassenbericht ist den Bezirksvereinen 4 Wochen vor der Delegiertenversammlung zur Kenntnis zu geben.
§ 14 Amtsdauer und Beschlussfähigkeit
Die Amtsdauer der Mitglieder des Hauptvorstandes beträgt 4 Jahre. Bis zur Neuwahl bleiben die Gewählten im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Wahlperiode aus, so hat der nächste Erweiterte Vorstand eine Ersatzwahl vorzunehmen.
Die Wahl gilt bis zur nächsten Delegiertenversammlung. Dieser hat dann das zu wählende Vorstandsmitglied gegebenenfalls für den Rest der Wahlperiode zu wählen. Hauptvorstand und Erweiterter Vorstand sind beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder erschienen ist. Die Delegiertenversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesen-den beschlussfähig.
Satzungsänderungen sind von der Delegiertenversammlung mit 2/3 der Anwesenden zu beschließen.
Ein Beschluss über die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von 4/5 aller Delegierten. Die Beschlüsse des Hauptvorstandes, des Erweiterten Vorstandes und der Delegiertenversammlung werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Für die Wahlen zum Hauptvorstand macht der Erweiterte Vorstand einen Vorschlag.
Das Nähere regelt die Geschäfts- und Wahlordnung. Wahlen zum Vorstand sind grund-sätzlich geheim. Auf Antrag kann offen abgestimmt werden, wenn nur ein/eine Kandidat/in benannt ist und keine/kein Delegierte/r widerspricht.
§ 15 Bezirksvereine
Die Mitglieder des RDB e.V. werden in Bezirksvereinen erfasst und betreut. Für die Bezirks-vereine gilt die Rahmensatzung.
§ 16 Ausschüsse
Zur Erfüllung besonderer Aufgaben kann der Erweiterte Vorstand Ausschüsse bilden.
§ 17 Ehrenrat
Der RDB e.V. hat einen Ehrenrat. Er besteht aus 7 Mitgliedern, die von der Delegierten-versammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt werden. Scheidet ein Ehrenratsmitglied während der Wahlperiode aus, so hat der nächste Erweiterte Vorstand oder die nächste Delegiertenversammlung eine Ersatzwahl vorzunehmen. Der Ehrenrat tritt im Bedarfsfall zusammen und gibt sich dabei eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Hauptvorstandes der RDB e. V. bedarf.
Der Hauptvorstand:
Prof. Dr. Drebenstedt, Marian, Dondorf, Gaßner, Korten, Koch, Sollmann

                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Stand Juni 2014

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